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Feuerbestattung

Beisetzung in einer Urne

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Krematorium eingeäschert. Daher wird die Verbrennung auch Kremation genannt. Die Kremation ist die Voraussetzung für weitere Bestattungsarten, wie etwa der Seebestattung.

Bei der Feuerbestattung wird die übrig gebliebene Asche zur Bestattung in eine Aschekapsel gefüllt. Die Asche kann anschließend entweder direkt in der Aschekapsel oder in einer Schmuckurne auf einem Friedhof beigesetzt werden.

Dabei kann als Grabstätte entweder ein Erdgrab, eine Urnenstele oder ein Kolumbarium gewählt werden.


Kosten der Feuerbestattung

Die Bestattungskosten für eine Feuerbestattung sind im Allgemeinen deutlich geringer als beispielsweise für eine Erdbestattung.

Wird die Asche verstreut, muss keine Grabstelle erworben werden. Zudem entfallen die Pflegekosten für das Grab, da es keine Grabstelle gibt. Generell sind die Pflegekosten für ein Urnengrab geringer als die für ein Erdgrab. Ebenfalls ist die Urne günstiger als ein Sarg. Auf das Urnengrab können ebenfalls Denkmäler aufgestellt werden.

Allerdings ist zu beachten, dass bei einer Feuerbestattung ebenfalls Bestattungskosten für einen Sarg entstehen, da in Deutschland eine sogenannte Sargpflicht für die Kremation besteht. Für die Kremation wird meist jedoch eine günstige Ausführung eines Sarges verwendet.


Voraussetzung für die Feuerbestattung

Vor der Verbrennung des Verstorbenen darf kein Zweifel an der Identität des Toten und der Todesursache bestehen. Der Grund dafür ist, dass der Verstorbene nach der Einäscherung nicht mehr untersucht werden kann. Daher erfolgt vor jeder Kremation eine zweite Leichenschau, die durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner vorgenommen wird. Durch die zusätzliche Leichenschau im Rahmen der Einäscherung entstehen weitere Kosten. Bei einer Erdbestattung ist die zweite Leichenschau nicht notwendig.


Die Asche muss auf Friedhof beigesetzt werden

Die Aufbewahrung oder private Verstreuung der Asche ist in Deutschland verboten. Die Urnenbeisetzung unterliegt dem sogenannten Friedhofszwang. In vielen anderen Ländern, wie etwa Spanien, den Niederlanden und der Schweiz, ist es allerdings möglich, die Asche an Land oder in einem Gewässer verstreuen zu lassen. Teilweise ist es sogar gestattet, die Asche des Verstorbenen in einer Urne mit nach Hause zu nehmen, um sie dort an einen privaten Gedenkort zu stellen.

Bestattungshaus
Thorsten Schneider
Im Rauland 81
50127 Bergheim

Telefon: 02271 - 83 95 95

E-Mail:
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